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TEILNAHMEBEDINGUNGEN - zaehawalserlauf

GÜLTIGKEIT
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer der am 19. Mai 2023 stattfindenden Laufveranstaltung der „zaeha walser“. Sie regeln das, durch die Anmeldung zustande kommende, Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmer und Veranstalter.

WETTKAMPFBESTIMMUNG
Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet haben.

Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug", die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).

Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken, die Mitnahme von Hunden an der Leine und mit Beißkorb, oder das Mitführen eines Kinderwagens ist am Ende des Feldes möglich. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf eventuell schnellere Läufer.

Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.

Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

Die Läufer/innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Es gelten deshalb die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jeder Teilnehmer muss die Straßenverkehrsordnung jederzeit beachten. Bei auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die Teilnehmer der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Wettkampfziel einräumen. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei und der Ordnungskräfte Folge zu leisten.

Die Läufer/innen sind über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigen ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen.

Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmer diesen auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

Die Zeitnehmung erfolgt durch die Firma RaceResult-Austria. Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Gruppenwertung möglich.

ORGANISATORISCHES

Anmeldungen können über das Online Anmeldesystem unter www.zaehawalserlauf.at, oder www.raceresult.at erfolgen.

Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr.

Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die ein definiertes Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden.

Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum. Nach dem Voranmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung via Email zugesandt. Diese ist Auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige AntiDoping-Gesetz verstoßen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die ihm durch seine Teilnahme entstehen könnten.

Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vom Veranstalter angebotenen Kleiderverwahrung. Das Verlustrisiko trägt der Teilnehmer.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken und die medizinische Eignung der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Laufbewerb. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung seines Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer selbst.

PERSÖNLICHE DATEN

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmerin können vom Veranstalter/Organisator ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videokassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und Email durch den Veranstalter bzw. Organisator einverstanden.

BEDINGUNGEN FÜR DEN EINMALIGEN LASTSCHRIFT-EINZUGSVERKEHR

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt.

Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrundeliegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.

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